digitale_pruefungen:muendliche_pruefung

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 Eine Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig. Zu Beginn der Prüfung werden alle Beteiligten von den Prüfenden darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist. Eine Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig. Zu Beginn der Prüfung werden alle Beteiligten von den Prüfenden darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist.
  
 +====== Referat / Vortrag ======
 +
 +=== Überblick ===
 +
 +<callout type="danger" icon="true">Diese Prüfungsform fällt unter die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (Bayerische Fernprüfungsverordnung – BayFEV, 2210 – 1 – 1- 15 WK). </callout>
 +
 +Referate oder Vorträge können über ein [[:online_vorlesungen:ueberblick_ueber_webkonferenzsysteme|Videokonferenzsystem]] gehalten werden. Von den verschiedenen Systemen wird in der Regel die Bildschirmfreigabe unterstützt, sodass ggf. auch begleitende Präsentationen / Materialien gezeigt werden können.
 +
 +Bitte bedenken Sie, dass bei einem Referat / Vortrag wie auch bei einer Online-Prüfung ein*e Beisitzer*in digital anwesend sein muss, die*der das Prüfungsprotokoll führt.
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 +Eine Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig. Die*der verantwortlich Prüfende weist zu Beginn der Prüfung alle Beteiligten darauf hin, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist.
  
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  • Zuletzt geändert: 2025/07/18 11:22
  • von Miriam Geißmar