digitale_pruefungen:referat

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-====== Referat / Vortrag ====== 
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-=== Überblick === 
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-<callout type="danger" icon="true">Diese Prüfungsform fällt unter die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (Bayerische Fernprüfungsverordnung – BayFEV, 2210 – 1 – 1- 15 WK). </callout> 
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-Referate oder Vorträge können über ein [[:online_vorlesungen:ueberblick_ueber_webkonferenzsysteme|Videokonferenzsystem]] gehalten werden. Von den verschiedenen Systemen wird in der Regel die Bildschirmfreigabe unterstützt, sodass ggf. auch begleitende Präsentationen / Materialien gezeigt werden können. 
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-Bitte bedenken Sie, dass bei einem Referat / Vortrag wie auch bei einer Online-Prüfung ein*e Beisitzer*in digital anwesend sein muss, die*der das Prüfungsprotokoll führt. 
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-Eine Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig. Die*der verantwortlich Prüfende weist zu Beginn der Prüfung alle Beteiligten darauf hin, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist. 
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  • digitale_pruefungen/referat.1752833210.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/07/18 12:06
  • von Benedikt Frank