standards_und_gesetzliche_verpflichtungen:standards_und_gesetzliche_verpflichtungen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
standards_und_gesetzliche_verpflichtungen:standards_und_gesetzliche_verpflichtungen [2024/10/24 10:48] Benedikt Frankstandards_und_gesetzliche_verpflichtungen:standards_und_gesetzliche_verpflichtungen [2024/11/04 12:13] (aktuell) Benedikt Frank
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Standards und gesetzliche Verpflichtungen ====== ====== Standards und gesetzliche Verpflichtungen ======
  
-  * Öffentliche Stellen, deren Budgets aus Steuermitteln stammen, müssen ihre Inhalte barrierefrei machen. Dazu zählen: Webseiten, Intranets, Dokumente und Lerninhalte+1. Öffentliche Stellen, deren Budgets aus Steuermitteln stammen, müssen ihre Inhalte barrierefrei machen. Dazu zählen: Webseiten, Intranets, Dokumente und Lerninhalte. \\ \\
  
-  * Öffentliche Stellen sind Bund, Länder, Gemeinden, Schulen, Hochschulen aber auch Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger.+2. Öffentliche Stellen sind Bund, Länder, Gemeinden, Schulen, Hochschulen aber auch Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger. \\ \\
  
-==== Internationale Richtlinien und EU-Recht ====+  * **WCAG 2.1**\\ **Web Content Accessibility Guidelines**\\ Die WCAG 2.1 ist die ein international anerkannter Standard auf dessen Grundlage das Web von Barrieren befreit wird.\\ [[https://www.w3.org/TR/WCAG21/|WCAG 2.1]] \\ \\
  
-  * **WCAG 2.1 Web Content Accessibility Guidelines**\\ Die WCAG 2.1 ist die ein international anerkannter Standard auf dessen Grundlage das Web von Barrieren befreit wird.\\ Version: September 2023 [[https://www.w3.org/TR/WCAG21/|WCAG 2.1]]+  * **EN 301 549**\\ **Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen bei der Beschaffung durch öffentliche Stellen.** \\ Der Standard EN 301 549 überführt die WCAG 2.0 in einer Norm der Europäischen Union.\\ [[https://www.bfit-bund.de/DE/Downloads/downloads.html|EN 301 549]] \\ \\ 
 + 
 +  * **EU Richtlinie 2016/2102**\\ **Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.**\\ Die Europäische Richtlinie 2016/2102 macht die Europäische Norm EN 301 549 für öffentliche Stellen seit September 2020 verbindlich.\\ [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2102|EU Richtlinie 2016/2102]] \\ \\ 
 + 
 +  * **BITV 2.0**\\ **Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.**\\ Die Verordnung BITV 2.0 konvertiert die Europäische Richtlinie 2016/2102 und damit EN 301 549 und damit die WCAG 2.0 in deutsches Recht.\\ [[https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html|BITV 2.0]] \\ \\ 
 + 
 +  * **BayBITV**\\ **Die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland nicht einheitlich geregelt! Neben der BITV und den Landesverordnungen können auch spezifische Regelungen für bestimmte Einrichtungen gelten, z.B. für Hochschulen oder Bibliotheken.Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV**\\ Die Verordnung BITV 2.0 konvertiert die Europäische Richtlinie 2016/2102 und damit EN 301 549 und damit die WCAG 2.0 in deutsches Recht.\\ [[https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html|BITV 2.0]] \\ \\
  
-  * EU Richtlinie 2016/2102 
-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen 
-Die Europäische Richtlinie 2016/2102 macht die Europäische Norm EN 301 549 für öffentliche Stellen seit September 2020 verbindlich.  
-[[https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2016/2102/oj|EU Richtlinie 2016/2102]] 
-Sprache: nur englisch 
-Version vom: Oktober 2016 
  
-Zum Dateiobjekt 
  
   * Gemäß Richtlinie 2016/2016/EU über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen müssen alle öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestaltet sein.\\   * Gemäß Richtlinie 2016/2016/EU über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen müssen alle öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestaltet sein.\\
  • standards_und_gesetzliche_verpflichtungen/standards_und_gesetzliche_verpflichtungen.1729759684.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2024/10/24 10:48
  • von Benedikt Frank