Mündliche Präsenzprüfungen können freiwillig alternativ als onlinebasierte Videokonferenzen durchgeführt werden. Die Inhalte der mündlichen Prüfung und die darin abzuprüfenden Kompetenzen sowie die Dauer der Prüfung richten sich nach den für die jeweilige Präsenzprüfung geltenden Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung.
Eine mündliche Prüfung eignet sich für die unteren Stufen der Lernzieltaxonomie Wissen und Verstehen ebenso wie für die höheren Stufen (z.B. mündliche Prüfung zur Seminar- oder Abschlussarbeit). Damit eignen sich mündliche Prüfungen für das Prüfen sowohl fachlicher und methodischer als auch personaler Kompetenzen.
Mündliche digitale Prüfungen werden über ein Videokonferenzsystem durchgeführt (z.B. Zoom, MS Teams, DFNconf). Während der mündlichen Prüfung ist die* der Studierende verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion des zur Prüfung eingesetzten Kommunikationssystems zu aktivieren. Die Studierenden werden rechtzeitig über die Vorgaben zu Bildausschnitt, Auflösung und Lautstärke informiert. Die Videoaufsicht erfolgt durch Aufsichtspersonen der Hochschule z.B. durch Zoom. Eine darüberhinausgehende Raumüberwachung findet nicht statt.
Sofern die Studierenden mindestens einem der Prüfer*innen nicht namentlich bekannt sind, müssen sich diese vor Beginn der Prüfung mit ihrem in die Kamera gehaltenen Studentenausweis identifizieren. Die Prüfung ist immer im digitalen Beisein eines*r Zweitprüfers*in oder Beisitzers*in vorzunehmen. Die Prüfung ist durch den*die Zweitprüfer*in oder Beisitzer*in zu protokollieren. Zur Vorbeugung technischer Probleme sollte die Möglichkeit bestehen, kurzfristige Störungen, z.B. telefonisch, überbrücken zu können.
Eine Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig. Zu Beginn der Prüfung werden alle Beteiligten von den Prüfenden darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist.
Referate oder Vorträge können über ein Videokonferenzsystem gehalten werden. Von den verschiedenen Systemen wird in der Regel die Bildschirmfreigabe unterstützt, sodass ggf. auch begleitende Präsentationen / Materialien gezeigt werden können.
Bitte bedenken Sie, dass bei einem Referat / Vortrag wie auch bei einer Online-Prüfung ein*e Beisitzer*in digital anwesend sein muss, die*der das Prüfungsprotokoll führt.
Eine Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig. Die*der verantwortlich Prüfende weist zu Beginn der Prüfung alle Beteiligten darauf hin, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist.