digitale_pruefungen:digitale_klausur

Digitale Klausuren, ob als Präsenz- oder Fernprüfung, orientieren sich inhaltlich an klassischen Prüfungsformaten mit offenen und geschlossenen Fragen. Die Bearbeitung erfolgt durch die Studierenden in einem festgelegten Zeitfenster von etwa 60 bis 120 Minuten. Als Prüfungsplattform kommt dabei häufig Moodle zum Einsatz, das eine strukturierte Durchführung sowie die Integration sicherer Prüfungsumgebungen – etwa durch den Safe Exam Browser – ermöglicht.

1.1 Präsenzprüfung im PC-Labor mit gesicherter Prüfungsumgebung

In den PC-Laboren der TH Nürnberg können digitale Prüfungen unter Aufsicht durchgeführt werden. Eine abgesicherte Prüfungsumgebung wird durch den Einsatz des Safe Exam Browsers (SEB) in Kombination mit Moodle gewährleistet.

Der Safe Exam Browser ist eine spezielle Browser-Applikation, die für die Durchführung von Online-Prüfungen entwickelt wurde. Beim Start des SEB wird der PC in einen sogenannten Kiosk-Modus versetzt. Dadurch wird der Zugriff auf unerlaubte Hilfsmittel wie andere Programme, Webseiten oder Systemfunktionen unterbunden. So kann sichergestellt werden, dass die Prüfung unter kontrollierten und fairen Bedingungen stattfindet.

Weitere Informationen erhalten Sie in folgender Handreichung: Handreichung für Prüfungen im PC-Labor

1.2 Präsenzprüfung mit eigenem Endgerät (BYOD = Bring Your Own Device)

Bei dieser Prüfungsform bringen die Studierenden ihre eigenen Laptops oder Tablets mit und bearbeiten die digitale Prüfung unter Aufsicht in den Räumlichkeiten der TH Nürnberg. Die Durchführung erfolgt über die Prüfungsplattform Moodle, wodurch eine strukturierte und zentrale Organisation der Prüfung gewährleistet ist.

Diese Variante befindet sich derzeit noch in der Evaluierungsphase. Dabei werden technische, organisatorische und didaktische Aspekte getestet, um die Zuverlässigkeit und Fairness der Prüfungsdurchführung sicherzustellen. Ziel ist es, langfristig eine flexible und ressourcenschonende Alternative zu klassischen PC-Laborprüfungen zu schaffen.

2.1 Fernprüfung ohne Vidoeüberwachung

In diesem Fall muss die Prüfungsform so ausgestaltet sein, dass sie ohne eine Überwachung der Studierenden während der Bearbeitung auskommt.

Daher sollten die Fragen in der Prüfung keine reinen Wissensabfragen darstellen, sondern auf kompetenzorientiertes Prüfen abzielen. Um der geänderten Aufsichtssituation im Vergleich zu Präsenzprüfungen gerecht zu werden, wird empfohlen, alle Hilfsmittel, wie Lehrbücher und Skripte, zuzulassen.

2.2 Fernprüfung mit Vidoeüberwachung

Diese Prüfungsform fällt unter die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (Bayerische Fernprüfungsverordnung – BayFEV). Die Videoaufsicht erfolgt durch Aufsichtspersonen der Hochschule durch Videokonferenzsysteme. Eine darüberhinausgehende Raumüberwachung findet nicht statt. Die Identifikation der Studierenden erfolgt vor Beginn der Prüfung mit ihrem in die Kamera gehaltenen Studierendenausweis. Ausreichend zur Identifikation ist - v.a. bei einer Vielzahl an Teilnehmern - auch der Zugang zum E-Learningsystem Moodle. Während der Klausur ist der*die Studierende verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion des zur Prüfung eingesetzten Kommunikationssystems zu aktivieren. Über die Vorgaben zu Bildausschnitt, Auflösung und Lautstärke müssen die Studierenden rechtzeitig informiert werden.

Sollte es dem Studierenden aufgrund fehlender Hardware nicht möglich sein, die Moodle-Klausur an seinem PC-Heimarbeitsplatz zu schreiben, kann diese z.B. unter Aufsicht an einem PC der Hochschule durchgeführt werden (= alternative Präsenzprüfung) oder eine individuelle Lösungen gefunden werden (z.B. mit einem Leih-Gerät der Hochschule).

Zu Beginn der Prüfung werden alle Beteiligten von den Prüfenden darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist.

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  • Zuletzt geändert: 2025/09/17 11:33
  • von Miriam Geißmar