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Mündliche Prüfung

Überblick

Mündliche Präsenzprüfungen können freiwillig alternativ als onlinebasierte Videokonferenzen durchgeführt werden. Die Inhalte der mündlichen Prüfung und die darin abzuprüfenden Kompetenzen sowie die Dauer der Prüfung richten sich nach den für die jeweilige Präsenzprüfung geltenden Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung.

Diese Prüfungsform fällt unter die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (Bayerische Fernprüfungsverordnung – BayFEV, 2210 – 1 – 1- 15 WK).

Prüfungsaufbau

Eine mündliche Prüfung eignet sich für die unteren Stufen der Lernzieltaxonomie Wissen und Verstehen ebenso wie für die höheren Stufen (z.B. mündliche Prüfung zur Seminar- oder Abschlussarbeit). Damit eignen sich mündliche Prüfungen für das Prüfen sowohl fachlicher und methodischer als auch personaler Kompetenzen.

Durchführung

Mündliche digitale Prüfungen werden über ein Videokonferenzsystem durchgeführt (z.B. Zoom, MS Teams, DFNconf). Während der mündlichen Prüfung ist die* der Studierende verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion des zur Prüfung eingesetzten Kommunikationssystems zu aktivieren. Die Studierenden werden rechtzeitig über die Vorgaben zu Bildausschnitt, Auflösung und Lautstärke informiert. Die Videoaufsicht erfolgt durch Aufsichtspersonen der Hochschule z.B. durch Zoom. Eine darüberhinausgehende Raumüberwachung findet nicht statt.

Sofern die Studierenden mindestens einem der Prüfer*innen nicht namentlich bekannt sind, müssen sich diese vor Beginn der Prüfung mit ihrem in die Kamera gehaltenen Studentenausweis identifizieren. Die Prüfung ist immer im digitalen Beisein eines*r Zweitprüfers*in oder Beisitzers*in vorzunehmen. Die Prüfung ist durch den*die Zweitprüfer*in oder Beisitzer*in zu protokollieren. Zur Vorbeugung technischer Probleme sollte die Möglichkeit bestehen, kurzfristige Störungen, z.B. telefonisch, überbrücken zu können.

Eine Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig. Zu Beginn der Prüfung werden alle Beteiligten von den Prüfenden darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist.

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  • Zuletzt geändert: 2023/10/31 08:46
  • von Ute Dasch