Referat / Vortrag per Videokonferenz
Überblick
Diese Prüfungsform fällt unter die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (Bayerische Fernprüfungsverordnung – BayFEV, 2210 – 1 – 1- 15 WK).
Referate oder Vorträge können über ein Videokonferenzsystem gehalten werden. Von den verschiedenen Systemen wird in der Regel die Bildschirmfreigabe unterstützt, sodass ggf. auch begleitende Präsentationen / Materialien gezeigt werden können.
Bitte bedenken Sie, dass bei einem Referat / Vortrag wie auch bei einer Online-Prüfung ein*e Beisitzer*in digital anwesend sein muss, die*der das Prüfungsprotokoll führt.
Eine Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig. Die*der verantwortlich Prüfende weist zu Beginn der Prüfung alle Beteiligten darauf hin, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist.