Gesetze und andere Rechtsnormen werden bei ihrer erstmaligen Erwähnung im Text mit dem offiziellen Titel angegeben, z. B. „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“. Wird dasselbe Gesetz dann im weiteren Text nochmals erwähnt, ist zu unterscheiden:
Steht es allein, ohne einen Paragrafen oder Artikel, wird dieser Name weiterhin ausgeschrieben, z. B.: „Bürgerliches Gesetzbuch“.
Wird dagegen ein Paragraf oder Artikel dieses Gesetzes angeführt, wird das Gesetz nach seiner vorherigen erstmaligen und ausführlichen Erwähnung nur noch in der Kurzform benannt, z. B.: „§ 1626 BGB“.
Beispiel: Die Definition des „Jugendlichen“ nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ist mit 14 bis 18 Jahren sehr eng gesetzt (§7 SGB VIII Abs. 1 Nr. 2). Danach greift bis zum 27. Lebensjahr die Bezeichnung „junger Volljähriger“ (§7 SGB VIII Abs. 1 Nr. 3).
Wird eine andere Fassung zitiert, so muss das offizielle Datum der Veröffentlichung angegeben werden („vom“ = „v.“ oder: „in der Fassung vom“ = „i. d. F. v.“) bzw. das Datum des Inkrafttretens („in Kraft getreten am“).
Beispiel 1: Art. 10 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz v. 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2248).
Beispiel 2: §§ 27–35 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes v. 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696).
Juristische Kommentare sind Erläuterungen zu Rechtsnormen wie Gesetzen und Verordnungen, die meist von Personen verfasst werden, die in diesem Gebiet arbeiten (z. B. Richter*innen) oder von Lehrenden (z. B. Professor*innen). Je nachdem geben sie den Stand der Rechtsentwicklung, aber auch den Standpunkt der Verfassenden wieder.
Sie werden wie folgt zitiert:
Beispiel: DI FABIO, Udo: Bearbeitung von Art. 2 Abs. 1 GG, in: Maunz, Theodor / 1 Dürig, Günter (Begr. [Fußnote 1]): Grundgesetz, 55. Aufl., München 2009.

Du findest das Bundesgesetzblatt im Internet.
Dabei handelt es sich um eine kostenlose Leseversion, d. h., du kannst diese Version nicht ausdrucken oder anderweitig bearbeiten. Es gibt auch eine Website, auf der du einfacher sämtliche Bundesgesetze findest.
Es handelt sich dabei zwar um eine nicht amtliche Fassung, aber diese Website ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Justiz, sodass du hier durchaus von korrekten Angaben ausgehen kannst.

Du kannst auf dieser Seite jeden Paragrafen einzeln sowohl in der HTML-Fassung als auch in der PDF-Version aufrufen.
Die für dich wichtigen Angaben zur Veröffentlichung im BGBl., Änderungen, Ergänzungen u. Ä. findest du jedoch am Anfang jedes Gesetzes. Besuche hierfür die Website für Bayerisches Landesrecht.
Wie zitiere ich ein Gesetz korrekt?
Für alle Gesetze und Verordnungen gibt es eine amtliche Veröffentlichung, die zu zitieren ist.
Kommt ein erwähntes Gesetz in das Literaturverzeichnis
Gesetze werden bei den meisten Zitierstilen nicht in das Literaturverzeichnis eingetragen. Du gibst das Gesetz abhängig von der Zitierweise entweder als Verweis im Fließtext oder in der Fußnote an.
Der Artikel wurde veröffentlicht im November 2024 und zuletzt aktualisiert im November 2024.