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Digitale Prüfungsformen

Digitale Prüfungsformen

    Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über digitale Prüfungsformen mit ihren jeweiligen organisatorischen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen an der Ohm. Sie erhalten konkrete Hinweise zur sicheren Durchführung, Aufsicht, Identifikation der Studierenden und zum kompetenzorientierten Prüfen.

    Diese Prüfungsformen werden nachfolgend näher beschrieben:

    • Digitale Klausur im PC-Labor
    • Digitale Klausur als Fernprüfung
    • E-Portfolio (z.B. Lerntagebuch, Arbeitsmappe)
    • Mündliche Prüfung

    Digitale Klausur im PC-Labor

    In den PC-Laboren der Ohm können digitale Prüfungen unter Aufsicht durchgeführt werden. Eine abgesicherte Prüfungsumgebung wird durch den Einsatz des Safe Exam Browsers (SEB) in Kombination mit Moodle gewährleistet.

    Der Safe Exam Browser ist eine spezielle Browser-Applikation, die für die Durchführung von Online-Prüfungen entwickelt wurde. Beim Start des SEB wird der PC in einen sogenannten Kiosk-Modus versetzt. Dadurch wird der Zugriff auf unerlaubte Hilfsmittel wie andere Programme, Webseiten oder Systemfunktionen unterbunden. So kann sichergestellt werden, dass die Prüfung unter kontrollierten und fairen Bedingungen stattfindet.

    Digitale Klausur als Fernprüfung

    Wird die Fernprüfung ohne Vidoeüberwachung durchgeführt, sollten die Fragen in der Prüfung keine reinen Wissensabfragen darstellen, sondern auf kompetenzorientiertes Prüfen abzielen. Da keine Kontrolle möglich ist, wird empfohlen, alle Hilfsmittel zuzulassen.

    Wird die Fernprüfung mit Vidoeüberwachung durchgeführt, erfolgt eine Prüfungsaufsicht durch Aufsichtspersonen der Hochschule über Videokonferenzsysteme. Zu Beginn der Prüfung werden alle Beteiligten von den Prüfenden darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist. Eine darüber hinaus gehende Raumüberwachung findet nicht statt. Die Identifikation der Studierenden erfolgt vor Beginn der Prüfung mit ihrem in die Kamera gehaltenen Studierendenausweis. Ausreichend zur Identifikation ist – v.a. bei einer Vielzahl an Teilnehmenden – auch der Zugang zum E-Learningsystem Moodle. Während der Prüfung sind die Studierende verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion des zur Prüfung eingesetzten Kommunikationssystems zu aktivieren. Über die Vorgaben zu Bildausschnitt, Auflösung und Lautstärke müssen die Studierenden rechtzeitig informiert werden.

    Sollte es den Studierenden aufgrund fehlender Hardware nicht möglich sein, eine Fernprüfung am eigenen PC-Heimarbeitsplatz zu schreiben, kann diese z.B. unter Aufsicht an einem PC der Hochschule durchgeführt werden (= alternative Präsenzprüfung) oder eine individuelle Lösung gefunden werden (z.B. mit einem Leih-Gerät der Hochschule).

    E-Portfolio (z.B. Lerntagebuch, Arbeitsmappe)

    Ein Portfolio ist eine digitale Sammelmappe der individuell bedeutsamen Lerngegenstände der Prüfungsteilnehmenden, wie z.B. Texte, Fotos, Videos, Audioaufnahmen oder Präsentationen. Portfolios können nicht nur als Prüfungsform, sondern auch für die Reflexion des Kompetenzerwerbs genutzt werden. Diese Prüfungsform stärkt die Motivation zum Selbststudium und vertieft die Auseinandersetzung mit fachlichen Lehrinhalten. Über eine entsprechende Erklärung versichern die Prüfungsteilnehmenden, dass das Portfolio eigenständig erstellt wurde.

    Das E-Portfolio kann zum Beispiel als Arbeitsportfolio zur Leistungsdokumentation aufgebaut sein, in dem die regelmäßige Dokumentation von Zwischenergebnissen eingefordert wird. Studierenden fügen die Arbeitsergebnisse von Praktika, die Teilschritte einer Projektarbeit oder die sukzessive gelösten Übungsaufgaben zu einem Seminar nach und nach zum E-Portfolio hinzu. Mehr zum Arbeitsportfolio im LehreLaden…

    Eine Alternative ist das Lern- oder Reflexionsportfolio. Wenn sich Studierende regelmäßig mit den Lerninhalten befassen, werden diese nachhaltiger verankert. Indem Sie regelmäßige Zeitpunkte definieren, zu denen Studierende Lerninhalte darstellen bzw. mit diesen arbeiten, unterstützen Sie neben der Prüfungsleistung zugleich vertiefte Lernprozesse. Ein Beispiel, wie diese E-Portfolio-Variante als Self-Assessment (also als Selbstüberprüfung des eigenen Leistungsstandes) genutzt werden kann finden Sie hier im LehreLaden.

    Mündliche Prüfung

    Mündliche Präsenzprüfungen können freiwillig alternativ als onlinebasierte Videokonferenzen durchgeführt werden. Die Inhalte der mündlichen Prüfung und die darin abzuprüfenden Kompetenzen sowie die Dauer der Prüfung richten sich nach den für die jeweilige Präsenzprüfung geltenden Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung.

    Mündliche digitale Prüfungen werden über ein Videokonferenzsystem durchgeführt. Zu Beginn der Prüfung werden alle Beteiligten von den Prüfenden darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnung der Videokonferenz verboten ist.

    Während der mündlichen Prüfung sind die Studierende verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion des zur Prüfung eingesetzten Kommunikationssystems zu aktivieren. Die Studierenden werden rechtzeitig über die Vorgaben zu Bildausschnitt, Auflösung und Lautstärke informiert. Die Videoaufsicht erfolgt durch Aufsichtspersonen der Hochschule. Eine darüberhinausgehende Raumüberwachung findet nicht statt.

    Sofern die Studierenden mindestens einer prüfenden Person nicht namentlich bekannt sind, müssen sich diese vor Beginn der Prüfung mit ihrem in die Kamera gehaltenen Studierendenausweis identifizieren. Die Prüfung ist immer im digitalen Beisein einer Zweitprüferin/Beisitzerin oder eines Zweitprüfers/Beisitzers vorzunehmen und von dieser bzw. diesem zu protokollieren. Zur Vorbeugung technischer Probleme sollte die Möglichkeit bestehen, kurzfristige Störungen überbrücken zu können, z.B. telefonisch.

    Der Beitrag wurde veröffentlicht im August 2026.

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